Sachverstand
für
Aufgrabungen
Schulungen
Glasfasernetzte
Qualität von Bauunternehmen beim Gigabitausbau
Nach dem Leitfaden für Wegebaulastträger, Bau- und Telekommunikatiosunternehmen zur Beurteilung und Förderung der Qualität von Bauunternehmen beim Gigabitausbau.
-Bundesministerium für Digitales und Verkehr-
Vor dem Hintergrund meiner beruflichen Tätigkeit biete ich
Beratung, Beweissicherung und Gutachten, sowie Sachverständigentätigkeit
mit Schwerpunkten auf den Gebieten
* Qualitätsmanagement Glasfaserbau ZTV A-StB
* Baubegleitende Qualitätskontrolle
* Straßenbau
* Natursteinpflaster
* Bordstein- und Rinnenarbeiten
* Einfassungen
* Betonsteinpflaster
* Verbundsteinpflaster
* Gebundene Pflasterbauweisen
* Betonplatten
* Steinsetzerarbeiten
* Aufgrabungen in Flächen
an.
Ich erledige meine Sachverständigentätigkeit für Gerichte, Behörden, Firmen, Versicherungen, Architekten, Planungsbüros, Industrie und Privatpersonen.
Obwohl sich meine Sachverständigentätigkeit im Zentrum von NRW befindet, bin ich nicht auf NRW beschränkt,
sondern biete meine Dienste grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet an.
Für die Herstellung von Decken aus Pflasterbelägen aus Natur- oder Kunststein ist neben
fachmännischer Erfahrung auch die Wahl der geeigneten Bauweise notwendig.
Diese ist in Abhängigkeit der Anforderungen an die fertige Verkehrsfläche zu treffen.
Die Herstellung, d.h. der Bau von Pflasterbelägen, ist stets eine Einzelanfertigung
und kann daher in der Genauigkeit der fertigen Leistung nicht mit Serienprodukten
im Bauwesen oder gar im Bereich der Metallindustrie verglichen werden.
Außerdem handelt es sich um ein sehr stark handwerklich geprägtes Gewerk.
Es müssen daher stets Abweichungen von den planerischen Vorgaben zugebilligt werden,
da sie unvermeidlich sind.
Es gehört zu der Eigenart einer handwerklichen Bauleistung,
dass sie nicht eine absolute Geradlinigkeit oder Exaktheit im mathematischen Sinne aufweist
Versorgungsgräben
Oberster Baugrundsatz:
„Eine aufgegrabene Verkehrsfläche ist so wieder herzustellen, dass sie dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig ist.“
Voraussetzungen dafür:
• Dimensionierung entsprechend RStO oder Aufbau in Abstimmung mit Straßenbaulastträger.
• Hinsichtlich Aussehen und Struktur ist die Oberfläche entsprechend den Nachbarflächen herzustellen.
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt,
werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.
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![](STRASSE.jpg)
Genehmigung
StVO § 45.1
Für Aufgrabungen sind nur qualifizierte Firmen im Sinne der
VOB/ZTV A-StB
zu beauftragen.
Qualifizierte Firmen sind Straßenbauunternehmen sowie Unternehmen,
die im Sinne der § 2 VOB/A die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit besitzen
und über ausreichende
technische und wirtschaftliche Mittel verfügen
Diese sachgerecht hergestellten Flächen müssen demnach im vorgesehenen Nutzungszeitraum die Eigenschaften
Standfestigkeit,
Tragfähigkeit,
Frostsicherheit,
Ebenheit und Griffigkeit aufweisen – und zwar unabhängig von der Art ihrer Nutzung und Befestigungen
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![Ein Bild von einer Pflasterflaeche](SAM_0811.jpg)
![Pflasterbild](IMG_1218.jpg)
Aufbruchgenehmigung des Straßenbaulastträgers
Jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes
der Verkehrsflächenbefestigung dar.
Deshalb ist grundsätzlich anzustreben, eine aufgegrabene Verkehrsflächenbefestigung so wieder herzustellen,
dass sie dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig ist.
Genehmigung/Informationen
Die Erteilung einer Aufgrabungsgenehmigung ersetzt nicht das Einholen sonstiger erforderlicher Genehmigungen, Zustimmungen oder verkehrsrechtlicher Anordnungen.
Achtung
Viele Städte und Gemeinden haben gesonderte Auflagen für die Arbeiten der Versorgungsträger.
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Absperrung
Soweit durch die Aufgrabung Verkehrsbeschränkungen notwendig
werden, sind vom Verursacher die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen zu beantragen.
Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
Der Antragsteller muss alle zum Schutz der Straße und des Straßenverkehrs erforderlichen Vorkehrungen treffen.
Insbesondere sind die Baustellen gemäß den Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde und der RSA 95 abzusperren und zu kennzeichnen.
Parallel bzw. unmittelbar nach Erhalt der Genehmigung sind die betroffenen Anlieger über die Maßnahme und deren Auswirkungen zu informieren.
Ebenso müssen der Beginn und das Ende der Maßnahme den Behörden (Bauamt, Polizei etc.) mitgeteilt werden.
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![Ein Bild von Betonsteinpflaster](IMG_0298.jpg)
Vorbegehung
Vor Baubeginn ist mit dem zuständigen Mitarbeiter des Straßenbaulastträgers
eine gemeinsame Begehung durchzuführen,
um den Zustand der Flächen zu dokumentieren.
Sollten die Bauarbeiten ohne vorherige
gemeinsame Begehung durchgeführt werden,
so ist davon auszugehen,
dass die
Flächen mängelfrei
waren.
Über die Begehung ist eine Niederschrift zu erstellen
Protokolle sind in allen Organisationen ein wichtiges Werkzeug für die Kommunikation und Organisation.
Das Schreiben eines Protokolls ist aufwendig.
Deshalb scheuen viele Techniker diesen Formalismus.
Aber wenn der Zweck geklärt ist, kann die richtige Form eines Protokolls viele Vorteile bringen.
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Versorgungsgraben
Die ZTV A-StB verlangen im Abschnitt 2.1, dass für Leitungsgräben und sonstige Aufgrabungen der vorhandene
Oberbau schonend aufzunehmen ist.
Um zu vermeiden, dass Ausbrüche außerhalb des Bereichs der Aufgrabung/Grabenbreite (unkontrolliert) auftreten,
sind die Asphaltschichten im Bereich der Grabenbreite mit geeigneten Geräten zu trennen (vorzuschneiden).
Bei breiteren Gräben können die Asphaltschichten auch heraus gefräst werden.
Die Bereiche der Leitungs- und Verfüllzone, die sich nicht einwandfrei verfüllen lassen, z. B.
Zwickel unter beengten Verhältnissen, sind mit Beton, Porenleichtbeton, Boden-Bindemittel-Gemisch oder
mit einem selbstverdichtetetn fließfähigen Verfüllbaustoff zu verfüllen.
Zur Kontrolle, ob die eingebauten Materialien sachgerecht verdichtet wurden,
sind Lastplattendruckversuche mit dem „Leichten Fallgewicht“ notwendig.
Leistungen
Meine Gutachten sind für den Fachmann nachprüfbar und für den Laien nachvollziehbar – das sind (neben der Richtigkeit des Ergebnisses)
die wichtigsten Attribute eines Gutachtens. Besonders die Nachvollziehbarkeit ist eine
wesentliche Anforderung, denn der fachliche Laie muss das Ergebnis verstehen und die Herleitung für sich würdigen können. (Institut für Sachverständigenwesen e. V.)
Privatgutachten – Gerichtsgutachten – Schiedsgutachten – Außergerichtliche Streitbeilegung –
Schadensanalysen – Beweissicherungen – Qualitätssicherung – Abnahme einer Bauleistung - Beratung - Schulung - Referate - Rechnungsprüfung
gutachterliche Leistungen für Auftraggeber
(private Bauherren - öffentliche Bauherren - Bauherrenvertreter - Generalunternehmer)
gutachterliche Leistungen für Auftragnehmer
(Bauunternehmer - Handwerker)
gutachterliche Leistungen für Juristen
(Richter - Rechtsanwälte - Gerichte)
gutachterliche Leistungen für Versicherungen
Abnahme der Fachkundeprüfung bzw. Sachkundeprüfung für eine Ausnahmebewilligung
entsprechend § 7 HWO und § 8 HWO
Anerkannte und mit Bildungspunkten belegte Vorträge, Schulungen und Inhouse-Seminare
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Die durchgeführten Schulungen, Vorträge und Seminare mit aktuellen Themen des Straßenbauerhandwerks
werden als Fortbildung der Handwerkskammer Düsseldorf anerkannt und mit Fortbildungspunkten gewertet.
Fortbildung – Weiterbildung – Seminare
Folgenden Themen werden unter anderen angeboten:
ZTV A,
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Aufgrabungen
Aufgrabungsmanagement
Gebundene Pflasterbauweisen
Bauweisen mit großformatigen Elementen
Vorträge und Seminare zu:
VOB
ZTV P
MF P
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt,
werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.
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Kontakt
Sachverständigenbüro
für Ver- und Entsorgungsgräben
Werner Schellscheidt
Dresdner Straße 13 L
40822 Mettmann
Telefon:
02104-74859
Mobil:
0172-2606151
info@Schellscheidt.com
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