Sachverstand
für
Aufgrabungen

Genehmigung



Ein Bild von einer Pflasterflaeche

Aufbruchgenehmigung des Straßenbaulastträgers

Jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Verkehrsflächenbefestigung dar.
Deshalb ist grundsätzlich anzustreben, eine aufgegrabene Verkehrsflächenbefestigung so wieder herzustellen, dass sie dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig ist.

Genehmigung/Informationen
Die Erteilung einer Aufgrabungsgenehmigung ersetzt nicht das Einholen sonstiger erforderlicher Genehmigungen, Zustimmungen oder verkehrsrechtlicher Anordnungen.

Achtung
Viele Städte und Gemeinden haben gesonderte Auflagen für die Arbeiten der Versorgungsträger.
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Ein Bild von Betonsteinpflaster

Vorbegehung

Vor Baubeginn ist mit dem zuständigen Mitarbeiter des Straßenbaulastträgers eine gemeinsame Begehung durchzuführen, um den Zustand der Flächen zu dokumentieren.
Sollten die Bauarbeiten ohne vorherige gemeinsame Begehung durchgeführt werden, so ist davon auszugehen, dass die Flächen mängelfrei waren.
Über die Begehung ist eine Niederschrift zu erstellen
Protokolle sind in allen Organisationen ein wichtiges Werkzeug für die Kommunikation und Organisation. Das Schreiben eines Protokolls ist aufwendig.
Deshalb scheuen viele Techniker diesen Formalismus.
Aber wenn der Zweck geklärt ist, kann die richtige Form eines Protokolls viele Vorteile bringen.
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Versorgungsgraben

Die ZTV A-StB verlangen im Abschnitt 2.1, dass für Leitungsgräben und sonstige Aufgrabungen der vorhandene Oberbau schonend aufzunehmen ist. Um zu vermeiden, dass Ausbrüche außerhalb des Bereichs der Aufgrabung/Grabenbreite (unkontrolliert) auftreten, sind die Asphaltschichten im Bereich der Grabenbreite mit geeigneten Geräten zu trennen (vorzuschneiden). Bei breiteren Gräben können die Asphaltschichten auch heraus gefräst werden. Die Bereiche der Leitungs- und Verfüllzone, die sich nicht einwandfrei verfüllen lassen, z. B. Zwickel unter beengten Verhältnissen, sind mit Beton, Porenleichtbeton, Boden-Bindemittel-Gemisch oder mit einem selbstverdichtetetn fließfähigen Verfüllbaustoff zu verfüllen. Zur Kontrolle, ob die eingebauten Materialien sachgerecht verdichtet wurden, sind Lastplattendruckversuche mit dem „Leichten Fallgewicht“ notwendig.

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Leistungen

Meine Gutachten sind für den Fachmann nachprüfbar und für den Laien nachvollziehbar – das sind (neben der Richtigkeit des Ergebnisses) die wichtigsten Attribute eines Gutachtens. Besonders die Nachvollziehbarkeit ist eine wesentliche Anforderung, denn der fachliche Laie muss das Ergebnis verstehen und die Herleitung für sich würdigen können. (Institut für Sachverständigenwesen e. V.)

Privatgutachten – Gerichtsgutachten – Schiedsgutachten – Außergerichtliche Streitbeilegung – Schadensanalysen – Beweissicherungen – Qualitätssicherung – Abnahme einer Bauleistung - Beratung - Schulung - Referate - Rechnungsprüfung

gutachterliche Leistungen für Auftraggeber (private Bauherren - öffentliche Bauherren - Bauherrenvertreter - Generalunternehmer)

gutachterliche Leistungen für Auftragnehmer (Bauunternehmer - Handwerker)

gutachterliche Leistungen für Juristen (Richter - Rechtsanwälte - Gerichte)

gutachterliche Leistungen für Versicherungen

Abnahme der Fachkundeprüfung bzw. Sachkundeprüfung für eine Ausnahmebewilligung entsprechend § 7 HWO und § 8 HWO

Anerkannte und mit Bildungspunkten belegte Vorträge, Schulungen und Inhouse-Seminare

Baubegleitende Qualitätskontrolle


Die durchgeführten Schulungen, Vorträge und Seminare mit aktuellen Themen des Straßenbauerhandwerks werden als Fortbildung der Handwerkskammer Düsseldorf anerkannt und mit Fortbildungspunkten gewertet.

Fortbildung – Weiterbildung – Seminare

Folgenden Themen werden unter anderen angeboten:

ZTV A, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Aufgrabungen
Aufgrabungsmanagement
Gebundene Pflasterbauweisen
Bauweisen mit großformatigen Elementen
Vorträge und Seminare zu:
VOB
ZTV P
MF P

Baubegleitende Qualitätskontrolle

Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt, werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.
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Kontakt

Sachverständigenbüro
für Ver- und Entsorgungsgräben
Werner Schellscheidt
Dresdner Straße 13 L
40822 Mettmann

Telefon:

02104-74859

Mobil:

0172-2606151


info@Schellscheidt.com



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